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AktionärsReport > Ausgabe September 2007 > Ihr Recht als Aktionär Beweislast bei fehlender Ad-hoc-Publizität
Der Bundesgerichtshof setzte sich (Comroad IV, Urteil vom 04. Juni 2007 Az. II ZR 147/05) mit der Frage auseinander, ob bei der Haftung für falsche Ad-hoc-Mitteilungen für den Nachweis der Kausalität abweichend von der allgemeinen zivilrechtlichen Beweislastregelung ein Anscheinsbeweis zu Gunsten...
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