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AktionärsReport  >  Ausgabe April 2008  >  Ihr Recht als Aktionär
Erneut: Zur Haftung der Bank bei verschwiegenen Kick-back-Zahlungen

Das OLG München hatte mit Urteil vom 19. Dezember 2007 entschieden, dass eine Bank nicht aus vorsätzlicher Aufklärungspflichtverletzung (Anschluss an BGHZ 170, 226 = WM 2007, 487) haftet, wenn dem Mitarbeiter der Bank, der einem Kunden Fondsanteile empfohlen hat, nicht bewusst war, den Anleger darüb...

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