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AktionärsReport > Ausgabe Juni 2008 > Ihr Recht als Aktionär Kein Schadenersatz für Telekom-Aktionäre wegen Versteigerung der UMTS-Lizenz
Mit Urteil vom 03. März 2008 (II ZR 124/06) hat der BGH einen Anspruch der Telekom-Aktionäre auf Schadenersatz im Zusammenhang mit der Versteigerung der UMTS-Lizenzen abgelehnt.
Sachverhalt
Der Kläger nimmt als Aktionär der Deutschen Telekom AG (im Folgenden: Telekom) wegen ihres Erwerbs ...
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