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AktionärsReport > Ausgabe Juli 2009 > Aktuelle Rechtslage Kein Abfindungsangebot bei Wechsel in den Entry-Standard
Sachverhalt
Auf der Hauptversammlung der Antragsgegnerin ist der Vorstand dieser Gesellschaft ermächtigt worden, den Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Amtlichen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und an der Börse Berlin-Bremen zu beantragen sowie das gesamte Grundkapital der Antr...
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