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Royal Dutch Shell Plc

In der europäischen Sammelklage gegen Shell wird es ernst

Die Royal Dutch Shell Plc hat im April 2007 einen Vergleich mit europäischen und anderen Nicht-US-Investoren geschlossen, der Aktionären außerhalb der USA eine Auszahlung aus einer Klage zusichert, die wegen der im Jahr 2004 erfolgten Neubewertung der Reserven gegen das Unternehmen geführt worden war.

Der Vergleich sieht vor, dass rund 340 Mio. Dollar an diejenigen Aktionäre ausgezahlt werden, die außerhalb der USA leben und im Zeitraum vom 08. April 1999 bis zum 18. März 2004 (Class period) Aktien des Unternehmens gekauft haben. Diese 340 Mio. Dollar werden an die Aktionäre als Ausgleich des aus dem Aktienkauf entstandenen Schadens anteilig verteilt; des weiteren wird es eine Zahlung von rund 12,5 Mio. Dollar geben, die an alle Anleger, die sich zur Auszahlung anmelden, zu gleichen Teilen ausgegeben wird. Die Anzahl der berechtigten Anleger wird auf 90.000 geschätzt, so dass, wenn sich denn alle anmelden sollten, eine Auszahlung von ca. 135 Dollar pro Kopf zusätzlich anfällt. Diese zusätzliche Auszahlung soll als Anreiz dienen, unabhängig von der Anzahl der gekauften Shell-Aktien die Ansprüche dennoch anzumelden.
Außerdem wird Shell die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC darum bitten, einen Betrag von 120 Mio. Dollar, den Shell im Jahr 2004 als Strafe an die SEC zahlen musste, ebenfalls für die Aktionäre zugänglich zu machen; hiervon werden die nicht in den USA ansässigen Anleger nach derzeitigen Schätzungen etwa 80% erhalten.
Als Gegenleistung werden sämtliche Klagen gegen Shell in Bezug auf die bemängelte Neubewertung eingestellt, das Unternehmen gesteht mit der Zahlung auch kein Fehlverhalten ein und kann das gesamte Thema hinter sich lassen, da weitere Klagen dazu, auch von Privatanlegern, nicht mehr möglich sind.

Zur Anmeldung müssen die Anleger ein sogenanntes „Proof of Claim“-Formular einreichen. Dieses ist derzeit allerdings noch nicht verfügbar, denn der Vergleich muss, bevor er in Kraft treten kann, erst noch vom zuständigen Amsterdamer Gericht bestätigt werden. Eine wichtige Voraussetzung dafür war, dass bei einem in den USA laufenden Verfahren zunächst das dort zuständige Gericht die Nicht-US-Anleger aus der Klage ausschließt, so dass ein rein „nicht-amerikanischer“ Vergleich überhaupt erst einmal die Legitimation erhält. Dieser Ausschluss der Aktionäre aus der US-Sammelklage ist nun im Januar 2008 geschehen, wie das US-Gericht mitteilt.

Als Reaktion auf diese Entscheidung wurde beim Gericht in Amsterdam am 29. Februar eine erweiterte Eingabe gemacht, mit der weitere und umfangreichere Informationen zum mit Shell ausgehandelten Vergleich zur Verfügung gestellt wurden. Das Gericht beschäftigt sich nun mit der Frage, wie die nicht-US-Investoren von dem Vergleich unterrichtet werden sollen, um allen faire Chancen zur Anmeldung einzuräumen. Eine Antwort auf diese Frage soll es in Kürze geben. Wenn dann alles wie erwartet weitergeht, sollte es noch vor Ablauf dieses Kalenderjahres eine weitere Anhörung in Amsterdam geben, bei der dann endgültig über die Zulassung des Vergleichs entschieden wird.

Erst dann wird das zur Anmeldung benötigte Proof of Claim zur Verfügung gestellt und erst dann werden auch Berechnungen veröffentlicht werden, mit welcher Auszahlung pro Aktie die Anleger rechnen können. Erste vorsichtige Schätzungen sprechen von etwa 0,10 bis 0,20 Dollar pro während der Class period gekaufter Aktie; dieser Durchschnittswert kann allerdings nur als grober Anhaltspunkt gelten. Laut der niederländischen Gesetzesordnung werden die Anleger ab der Genehmigung des Vergleichs ein Jahr Zeit haben, um ihre Ansprüche anzumelden. Man hofft daher, dass die Auszahlungen, sofern keine unerwarteten Entwicklungen auftreten, im Jahr 2009 vonstatten gehen können.

Die SdK wird die Aktionäre weiter auf dem Laufenden zu den Entwicklungen in der Sammelklage halten und auch Unterstützung bei der Anmeldung der Ansprüche anbieten, sobald die Formulare dazu veröffentlicht sind.




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