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General Motors

Inhaber von GM-Anleihen in Euro müssen sich selbst kümmern

In den letzten Wochen haben viele Inhaber von General-Motos-Anleihen Schreiben ihrer Banken erhalten, denen zufolge die Möglichkeit besteht, Ansprüche an das Unternehmen im Rahmen des Liquidationsverfahrens durch ein "Proof of Claim"-Formular bis zum 30. November 2009 anzumelden.

Im Laufe des Liquidationsverfahrens werden die alten Anleihen in Aktien der neuen General Motors umgetauscht werden (siehe hierzu auch der Kurzbeitrag im AktionärsReport, Ausgabe 2009 /8, Seite 4).
Wie inzwischen bekannt ist, gibt es bei der Anmeldung der Ansprüche einen wichtigen Unterschied zwischen den Anleihen in US-Dollar und denen in Euro:
Während die Dollar-Anleihen von einem amerikanischen Treuhänder vertreten und von ihm auch zum Verfahren angemeldet werden, ohne dass die Inhaber dieser Papiere etwas unternehmen müssen, müssen die Inhaber der beiden Euro-Anleihen (WKN 894451 und WKN 894450) ihre Papiere mit dem auf http://www.motorsliquidationdocket.com/ ("Download a Proof of Claim Form") erhältlichen Formular selbst im Rahmen Liquidationsverfahrens anmelden.

Die SdK bietet ihren Mitgliedern telefonische Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars an.

09. November 2009
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.




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