Die SdK - der unabhängige Verband der Aktionäre und Kapitalanleger
1959 - Gründung der SdK (als "Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V.") - mit dem Ziel, die Rechte und Interessen der Minderheitsaktionäre zu stärken.
2004 - Umbenennung in "SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V." aufgrund des gewachsenen Tätigkeitsspektrums.
Organisation:
Ca. 12.000 Mitglieder - direkte, Fördermitglieder sowie indirekte über Investment- und Aktienclubs; sechs Vorstandsmitglieder, 50 ehrenamtliche Sprecherinnen und Sprecher. Die SdK-Geschäftsstelle befindet sich in München, das Hauptstadtbüro in Berlin.
Schwerpunkt:
Schutz der Minderheitsaktionäre sowie Engagement für eine Fortentwicklung der Aktienkultur und des Anlegerschutzes.
Besonderes Kennzeichen:
Unabhängigkeit, gewährleistet durch die weitgehende Ehrenamtlichkeit aller aktiven Personen.
Mitgliedschaften:
Vertreter der SdK haben Sitz und Stimme in folgenden Gremien:
Seit 2003 ist die SdK Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband e.V..
Tätigkeitsbereiche:
- Mitgliederberatung u. a. mit einer Rechtshotline,
- Stimmrechtsvertretung auf Hauptversammlungen,
- Rechtsfindung in grundsätzlichen aktienrechtlichen Fragen durch das Führen gerichtlicher Verfahren,
- Klagen gegen eklatante Verletzungen der Interessen des Streubesitzes,
- Unterstützung von Anlegern in Schadensersatz- oder Prospekthaftungsfällen (z. B. bei "US-Sammelklagen"),
- Mitwirkung bei der Gestaltung von Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet des Aktienwesens und Anlegerschutzes,
- Herausgabe des "Schwarzbuch Börse", der jährlichen Veröffentlichung von Skandalen und Betrügereien von Unternehmen.
Online-Aktivitäten:
- www.sdk.org - die Homepage der SdK für Mitglieder und Interessierte
- www.hv-info.de - das führende Informationsmedium rund um die Hauptversammlung. Hier veröffentlicht die SdK - als einziger Aktionärsverband - ihr geplantes Abstimmungsverhalten für alle von ihr besuchten Hauptversammlungen.
- www.anlageschutzarchiv.de - das Anlageschutz-Archiv , in dem sich Anleger über Akteure und Produkte des sog. Grauen Kapitalmarktes informieren können;
- www.ipo-norm.de - die "Ipo-Norm" als Transparenzkriterium für Neuemissionen;
Publikationsorgane:
- die Mitgliederzeitschrift "AktionärsReport"
- die Zeitschrift "Die Aktiengesellschaft"
- "AktionärsNews" als zweiwöchentliches Online-Magazin
- "SdK exclusiv" - der unregelmäßig erscheinende Online-Informationsdienst
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