ABB AG

Betroffene Gesellschaft:
ABB AG


Antragsgegnerin:
ABB Asea Brown Boveri AG


Strukturmaßnahme:
Squeeze out


Tag der Hauptversammlung:
29.08.2002


Zuständiges Gericht:
OLG Karlsruhe


Beginn des Verfahrens:
19.5.2003


Beendigung des Verfahrens:
12.09.2017


Aktenzeichen:
12 W 1/17 (alte AZ. 12a W 8/15 und 21 AktE 1/03)


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
270 Euro je Aktie


Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
270,60 Euro je Aktie


Im Fall der Ende 2002 zu 270 Euro je Aktie „ausgesqueezten“ Aktionäre der ehemaligen ABB AG hatte das Landgericht Mannheim in einem u. a. von der SdK eingeleiteten Spruchverfahren entschieden, dass die Nachbesserung nicht anzuheben ist (siehe AnlegerPlus, Ausgabe 9/2015). Das Verfahren ging vor das OLG Karlsruhe und dieses hat die Abfindung je Aktie nun abschließend auf 270,60 Euro festgelegt (Az. 12 W 1/17).


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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