Phoenix AG (BUG)

Betroffene Gesellschaft:
Phoenix AG (BUG)


Antragsgegnerin:
ContiTech AG


Strukturmaßnahme:
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag


Tag der Hauptversammlung:
19.05.2005


Zuständiges Gericht:
Hanseatisches OLG


Beginn des Verfahrens:
10.06.2005


Beendigung des Verfahrens:
11.12.2015


Aktenzeichen:
13 W 66/11 (417 HKO 104/05)


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
18,89 Euro je Aktie


Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
20,99 Euro je Aktie


Ursprünglich festgelegte Ausgleichszahlung:
1,39 Euro je Aktie (brutto)


Gerichtlich festgelegte Ausgleichszahlung:
1,88 Euro je Aktie (brutto)


Das Landgericht Hamburg hat den Ausgleich auf 2,33 Euro (brutto) erhöht und die Barabafindung auf 23,88 Euro je Phoenix-Aktie. Das OLG Hamburg hat in seiner endgültigen Entscheidung beide Beträge niediger angesetzt, aber über den Beträgen des ursprünglichen HV-Beschlusses.


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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