Thyssen Krupp AG

Betroffene Gesellschaft:
Thyssen Krupp AG


Antragsgegnerin:
Thyssen Krupp AG


Strukturmaßnahme:
Verschmelzung


Tag der Hauptversammlung:
03.12.1998


Zuständiges Gericht:
OLG Düsseldorf


Beginn des Verfahrens:
04.06.1999


Beendigung des Verfahrens:
18.08.2016


Aktenzeichen:
I-26 W 12/15 (Az. 39 O 131/06)


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
10 ThyssenKrupp-Aktien für 1 Thyssen Aktie


vorheriges Aktz: 40 O 82 -90/99

LG München hat die Anträge auf Nachbesserung mit Beschluss vom 28.7.2015 abgewiesen.OLG MÜnchen hat die Beschwerden gegen den Beschluss ebenfalls zurückgewiesen.


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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