Anterra Vermögensverwaltung AG

Betroffene Gesellschaft:
Anterra Vermögensverwaltung AG


Antragsgegnerin:
LEI Anterra Germany Holding GmbH


Strukturmaßnahme:
Squeeze out


Tag der Hauptversammlung:
29.08.2011


Zuständiges Gericht:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main


Beginn des Verfahrens:
25.10.2011


Beendigung des Verfahrens:
17.11.2020


Aktenzeichen:
21 W 144/15 beim OLG Frankfurt (Az. vor dem LG Frankfurt: 3-05 O 87/11)


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
3,23 Euro je Aktie


Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
4,25 Euro je Aktie


LG Franfkurt hat die Abfindung um 53 % auf 4,93 Euro erhöht. Dagegen wurden Beschwerden eingereicht. Außerdem hat die Antragsgegnerin inzwischen Insolvenz angemeldet.

OLG Frankfurt hat die Abfindung auf 4,25 Euro je Aktie nach unten korrigiert.


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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