Diebold Nixdorf

Betroffene Gesellschaft:
Diebold Nixdorf


Antragsgegnerin:
Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA


Strukturmaßnahme:
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag


Tag der Hauptversammlung:
26.09.2016


Zuständiges Gericht:
Landgericht Dortmund


Beginn des Verfahrens:
15.05.2017


Aktenzeichen:
18 O 9/17 AktE (Altes Az: 18 O 58/17 AktE)


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
55,02 Euro je Aktie


Ursprünglich festgelegte Ausgleichszahlung:
2,82 Euro netto, (3,13 Euro brutto)


Mittlerweile ist bei der Gesellschaft auch ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out erfolgt. Die Barabfindung wurde von der Gesellschaft mit 54,80 Euro festgelegt. Hiergegen wurde von Aktionären ein Spruchverfahren eingeleitet. Mit Beschluss vom 01.09.2023 hat das LG Dortmund die Anträge zurückgewiesen und die Angemessenheit der Barabfindung bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das dortige Spruchverfahren hat keinerlei Auswirkungen auf das hiesige Spruchverfahren bzgl. des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages.

 


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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