| SdK-Mitglieder haben im Vorfeld oder Nachgang von Hauptversammlungen der Gesellschaften, für die sie sich interessieren, (aber auch unterjährig) die Möglichkeit, sich direkt mit dem zuständigen SdK-Sprecher in Verbindung zu setzen, sofern der Gesellschaft ein Sprecher zugeteilt wurde. Welcher Sprecher für welche Gesellschaft zuständig ist (inklusive Kontaktdaten des SdK-Sprechers), finden die Mitglieder auf unserer Internetseite im Bereich Hauptversammlungen.
Außerdem können sich die SdK-Mitglieder mit ihren allgemeinen und speziellen Fragen rund um das Thema Aktie direkt an die SdK-Geschäftsstelle wenden. Aufgrund der zahlreichen Anfragen, die uns täglich erreichen, können wir nur die Anfragen unserer Mitglieder beantworten.
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