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SdK gegen Piëchs Wahl in den Aufsichtsrat der MAN AG

Die SdK wendet sich entschieden gegen die Wahl von Dr. Ferdinand Piëch sowie zweier weiterer VW-Vertreter in den MAN-Aufsichtsrat und hat für die MAN-Hauptversammlung am 10. Mai einen entsprechenden Gegenantrag angemeldet.
Anstelle von Dr. Piëch schlägt die SdK den ausgewiesenen Corporate-Governance-Experten Christian Strenger zur Wahl vor.

Die SdK begründet ihre Ablehnung von Dr. Piëch nicht nur mit der beispiellos schlechten Corporate Governance bei VW in der jüngsten Vergangenheit unter Dr. Piëch (ein "Paradebeispiel schlechter Corporate Governance"). Bezüglich MAN hält sie es vor allem für nicht hinnehmbar, dass Dr. Piëch sich bereits gegenwärtig als Aufsichtsratsvorsitzender von MAN aufführt und damit anscheinend über das Schicksal des MAN-Konzerns entschieden hat.

Auf dem Hintergrund der VW-Beteiligung von 29,9% am MAN-Kapital habe Dr. Piëch bereits Gespräche mit den Arbeitnehmervertretern im MAN-Aufsichtsrat geführt und ihnen offenbar Zusagen für die beabsichtigte Umstrukturierung des Konzerns gemacht - Zusagen, die durchaus zu Lasten aller Aktionäre gehen könnten. Dies ist nach Ansicht der SdK ein Angriff auf essentielle Corporate-Governance-Grundsätze.

Die SdK fordert VW stattdessen auf, der MAN-Hauptversammlung verbindlich die Pläne von VW bei MAN darzulegen. Wenn VW eine führende Rolle bei der Umstrukturierung des MAN-Konzerns einnehmen wolle, sollte VW zudem, so die SdK, allen MAN-Aktionären ein Übernahmeangebot unterbreiten und nicht mit den knapp darunter liegenden 29,9% auf eine Hauptversammlungsmehrheit spekulieren, um die eigenen Aufsichtsratskandidaten durchzusetzen.

Eine Wahl der VW-Vertreter in den Aufsichtsrat hingegen würde eine Blanko-Zustimmung für VW bei der Umgestaltung von MAN bedeuten. Dem gelte es entgegenzutreten.

München, 26. April 2007


Den Wortlaut des Gegenantrags können Sie hier nachlesen:
Gegenantrag der SdK zur MAN-HV am 10. Mai 2007



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