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Escada AG: Treuhänder der Anleihe wird nun angeblich doch tätig

Wie die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. aus den Anleihebedingungen ermitteln konnte, wurde die von der Escada AG ausgegebene Anleihe von mehreren Gesellschaften garantiert.

Insofern wären diese Garanten nach Ansicht der SdK verpflichtet, die Forderungen der Anleihegläubiger zu befriedigen. Nachdem sich aber nach Kenntnis der SdK die Escada (USA) Inc. bereits in einem Insolvenzverfahren nach Chapter 11 des in den USA gültigen Insolvenzrechts befindet, müssten die Anleihegläubiger ihre Ansprüche auch dort zur Insolvenztabelle anmelden. Die Frist für die Anmeldung endet am 24. Dezember 2009. Informationen bezüglich des Insolvenzverfahrens der Escada (USA) Inc. und ein entsprechendes Formular zur Anmeldung der Ansprüche finden sich auf der Internetseite http://www.kccllc.net/Escada.

Aufgrund des gerade mit Blick auf ausländische Gesellschaften komplizierten und aufwendigen Anmeldeverfahrens hat die SdK nochmals Gespräche mit dem Büro des Insolvenzverwalters der Escada AG sowie dem Treuhänder der Anleihe, The Bank of New York, aufgenommen und gefordert, dass der Treuhänder der Anleihe diese als Gesamtes im Namen aller Anleihegläubiger in allen Insolvenzverfahren anmeldet.

Inzwischen liegt der SdK folgende E-Mail-Mitteilung der The Bank of New York Mellon Trust Company vor:

"This is to confirm that The Bank of New York Mellon will be filing a Proof of Claim on behalf of all bondholders in both the German Insolvency Proceeding and in the US Bankruptcy Case."

Dies bedeutet aus Sicht der SdK, dass der Treuhänder die Ansprüche der Anleihegläubiger gegenüber der Escada AG und der Escada (USA) Inc. gesammelt anmelden wird. Die SdK begrüßt dies ausdrücklich, da somit die Komplexität des Verfahrens erheblich erleichtert werden dürfte.

Denjenigen Anleihegläubigern, die auf Nummer sicher gehen möchten, rät die SdK jedoch, ihre Ansprüche gegenüber der Escada AG und der Escada (USA) Inc. auch persönlich schriftlich zur Insolvenztabelle anzumelden. SdK-Mitglieder (gilt nur für reguläre Mitgliedschaften, nicht für Schnuppermitglieder) erhalten die hierfür notwendigen Unterlagen inkl. Ausfüllanleitung über die SdK-Geschäftsstelle.

Unklar erscheint für die SdK noch, wie und in wie weit man noch weitere Garantiegeber neben der Escada (USA) Inc. in Anspruch nehmen kann. Diesen relevanten Punkt wird die SdK weiter verfolgen und auch auf der anstehenden Gläubigerversammlung im Januar 2010, auf der sie die Interessen ihrer Mitglieder vertreten wird, hinterfragen und problematisieren.
Wir werden unsere Mitglieder hierüber in der Mitgliederzeitschrift und dem eigens für Escada-Anleihegläubiger eingerichteten E-Mail-Verteiler darüber auf dem Laufenden halten. SdK-Mitglieder können sich mit ihren Fragen an die SdK-Geschäftsstelle wenden (info@sdk.org / Tel. 089 / 20 20 846 0).

München, 02. Dezember 2009
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.



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