Lehman und kein Ende
Die Besonderheit im Fall Lehman, einem der größten Anlegerschadensfälle der deutschen Geschichte, ergibt sich daraus, dass anscheinend gezielt einer in Anlagefragen unbedarften Anlegergruppe neue Anlageprodukte angedient wurden, die aufgrund von Risikostruktur und Komplexität nicht zu deren Anlagezielen passten. Eine Auswertung der Schadensfälle ergibt dabei folgendes Bild.
Die Banken
Fast jedes zweite Lehman-Zertifikat wurden von der Citibank verkauft. Hierbei ist interessant, dass die Citibank 2007 der größte Gläubiger von Lehman war und somit ein Interesse daran gehabt haben dürfte, dass Lehman über die Zertifikate frisches Geld zufließt. Knapp ein Drittel der Zertifikate wurde von der Dresdner Bank verkauft, die sich auch heute noch am wenigsten um eine Schadenswiedergutmachung bemüht zeigt. An dritter Stelle der Verkäufer befinden sich die Sparkassen und Volksbanken.
Die Anlegergruppe a & d
Lehman-Zertifikate wurden überwiegend an ältere Anleger verkauft. Das Durchschnittsalter dürfte bei weit über 60 Jahren liegen. Der älteste von SdK- Anwälten registrierte Anleger war im Beratungszeitpunkt 90 Jahre alt. Bei den Anlegern handelte es sich in der Regel um Rentner, die ihr Erspartes sicher angelegt wissen wollten und in Anlagefragen unbedarft waren. Nach Recherchen des Magazins „Spiegel“ wurde diese Anlegergruppe in Bankenkreisen als „a & d Kunden“ bezeichnet. a & d steht für alt und dumm.
Warum Zertifikate?
Der Verkauf von Zertifikaten an Privatanleger hat erst in den letzten 5 – 10 Jahren stark zugenommen. Hierbei handelte es sich unserer Ansicht nach nicht um einen nachfragegetriebenen Anstieg. Vielmehr haben die Banken ihre Produktpalette umgestellt und weniger zum Kauf von Einzelaktien und Fonds, sondern mehr zu Zertifikaten geraten. Zertifikate sind in Herstellung (Auflegung) und Betrieb (Verwaltung) wesentlich günstiger. Auch sind die rechtlichen Anforderungen niedriger. Außerdem lassen sich in den komplizierten Konstruktionen leichter Preisaufschläge verstecken.
Zwar lassen sich mit Zertifikaten leicht neue Anlagestrategien umsetzen. Leider waren die meisten der „innovativen Anlagestrategien“ jedoch nicht für den normalen Anleger geeignet, da diese mehr einer Wette auf unvorhersehbare Ereignisse als einer seriösen Kapitalanlage ähneln. So konnten Anleger beispielsweise darauf „wetten“, ob sich der
Aktienindex Dividenden-DAX in verschiedenen Zeiträumen besser entwickelt als der EuroStoxx 50.
Die meisten Zertifikate wiesen dabei ein erhebliches Maß an Komplexität auf. Die Zeitschrift Finanztest versucht, die verschiedenen „Wenn-dann-Bedingungen“ in einem Komplexitätsmaß abzubilden. Sie fand hierbei Produkte mit über 200 Bedingungen, von denen Rückzahlungstag und -Höhe abhängen. Diese Produkte hätten nie an Verbraucher verkauft werden dürfen.
Die „Beratung“
Die neue Anlageklasse „Zertifikate“ wurde in den Banken aktiv beworben, ohne die Besonderheiten dieser Art von Wertpapieren hinreichend zu erläutern. Auch wenn jede Beratungssituation anders ist, treten doch einige Beratungsstrategien gehäuft auf:
• Die Anleger wurden zu einem „Depotcheck“ eingeladen. Bei diesem Gespräch wurde eine Umschichtung des Depots in Zertifikate empfohlen.
• Oft wurden die Anleger mit dem Hinweis unter Zeitdruck gesetzt, dass nur noch wenige Stücke zu haben wären und das Angebot bald auslaufe.
• Die Zertifikate wurden als „100% sicher“ beworben. “Schlimmstenfalls“ könne alleine die Zinszahlung ausfallen.
• Oftmals wurde ein beworbener Zinssatz für Tages- oder Festgeld nur im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten angeboten.
• Die Beratungsbögen wurden von dem Berater pauschal so ausgefüllt, dass das Risikoprofil nicht dem Kunden, sondern dem Zertifikat angepasst wurde. Das tatsächliche Risikoprofil des Kunden wurde dadurch missachtet. Oft wurde trotz Beratung von dem Berater „auf Kundenwunsch“ angekreuzt. Dies sollte suggerieren, dass der Kunde ohne Beratung gekauft hat und sich später nicht auf fehlerhafte Beratung berufen kann.
Die Anleger wurden dabei leider häufig nicht über die neuen Begriffe wie Cap, Barriere, Underlying oder Kreditereignis aufgeklärt. In der Regel erfolgte auch kein Hinweis auf den fehlenden Schutz durch Einlagensicherungsfonds. Ein gegenüber Fonds bestehendes Insolvenzrisiko des Emittenten wurde ebenfalls verschwiegen. Die Dresdner Bank wies in einem internen Schreiben noch kurz vor der Insolvenz von Lehman die Berater an, den Kunden zum Halten der Papiere zu raten.
Schadensersatzansprüche gegenüber den Banken
Leider zeigen sich die deutschen Banken hinsichtlich der Schadenswiedergutmachung wenig kulant. Zwar haben Citibank und wenige Sparkassen und Volksbanken einige Millionen bereitgestellt. Die Summen sind jedoch im Verhältnis zum Schaden gering und eine Auszahlung erfolgt in der Regel nicht automatisch. Die Dresdner Bank hat bisher jede Verantwortung abgelehnt und beantwortet Schadensersatzbegehren zum Teil nicht oder nur mit pauschalen Aussagen.
Da in jedem Einzelfall von dem Anleger eine Falschberatung zu beweisen ist, haben einzelne Entscheidungen keine Aussagekraft für andere Verfahren. Jedoch mehren sich in letzter Zeit die Urteile zu Gunsten von Anlegern. Besondere Beachtung haben zwei Urteile des Landgerichts Hamburg gegen die Hamburger Sparkasse gefunden. In diesen wurde die Sparkasse zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, da diese in dem Beratungsgespräch nicht darauf hingewiesen habe, dass Zertifikate nicht dem Einlagensicherungsfonds angeschlossen seien. Außerdem habe die Sparkasse den Anleger nicht darauf hingewiesen, dass sie durch den Rat zum Kauf des Zertifkates Provisionen erhalte und dadurch ein Umsatz-
interesse habe. Der hierdurch entstehenden Interessenkonflikt zwischen wirtschaftlichen Interessen der Sparkasse und der unabhängigen Beratung des Anlegers wurde somit nicht offen gelegt. Beide Verfahren liegen zur Zeit dem Oberlandesgericht Hamburg vor. Wir werden über unseren Newsletter über die Entscheidung des Berufungsgerichts berichten.
Leider halfen auch die Rechtsschutzversicherungen den Anlegern nicht immer weiter. Diese lehnen Versicherungsschutz häufig mit der Begründung ab, für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Spiel- und Wettgeschäften nicht eintreten zu müssen. Rechtsanwalt Elsmann weist darauf hin, dass Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Zertifikaten nicht unter diesen Ausschlussgrund fallen und die Versicherungen die Rechtsverfolgungskosten tragen müssen.
Die ersten Lehman-Zertifikate wurden in Deutschland Mitte Januar 2007 verkauft und verjährten somit Mitte Januar 2010. Die Verjährung kann durch Einleitung eines Ombudsmann-, Mahn- oder Klageverfahrens unterbrochen werden. Ein Ende der Insolvenzverfahren in den USA und Holland ist noch nicht absehbar.
Der Ausblick
Durch die Insolvenz von Lehman hat das Ansehen auch der deutschen Banken großen Schaden genommen. Die Politik reagierte und stellt nun höhere Anforderungen an Inhalt und Dokumentation des Beratungsgesprächs. Auch wurden die kurzen Verjährungsfristen von 3 Jahren den üblichen Verjährungsfristen angeglichen. Ob bei den Banken dadurch auch die Qualität der Beratung zunimmt, ist nicht abzusehen. Die Reaktion der Citibank gibt dabei wenig Hoffnung. Sie gab ihren verbrannten Namen auf und heißt ab Februar 2010 Targo Bank.
Die SdK hält interessierte Anleger über die aktuelle Entwicklung im Fall Lehman über einen E-Mail-Newsletter auf dem Laufenden (Anmeldung unter info@sdk.org). Mitglieder mit Fragen zum Thema Lehman können sich über die SdK-Geschäftsstelle mit Rechtsanwalt Alexander Elsmann verbinden lassen.
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