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Stimmrechtsvertretung > Fragen & Antworten Vielen Dank für Ihr Interesse, der SdK Stimmrechte für Hauptversammlungen zu übertragen.
Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie hierfür vorgehen müssen.
Wie gehe ich für eine Übertragung der Stimmrechte vor?
Sie haben folgende Möglichkeiten, uns das Stimmrecht zu übertragen:
a) Sie werden im Vorfeld der Hauptversammlung von Ihrer Depotbank angeschrieben, die Eintrittskarte für die Versammlung anzufordern. Auf diesem Anschreiben geben Sie an, dass die Eintrittskarte auf die SdK (Adresse: Maximilianstr. 8, 80539 München) ausgestellt werden soll.
b) Sie lassen sich die Eintrittskarte zuschicken und bevollmächtigen die SdK auf der Rückseite der Karte mit der Wahrnehmung Ihres Stimmrechtes. Schicken Sie uns dann die unterschriebene Karte zu. Bitte beachten Sie dabei, dass uns die Karte spätestens drei Tage vor dem Hauptversammlungstermin vorliegen muss.
c) Wenn Sie uns das Stimmrecht für alle in Ihrem Depot befindlichen Aktien übertragen möchten, nutzen Sie hierfür bitte dieses Formular. Dieses muss von Ihnen ausgefüllt werden. Den unteren Teil mit dem Abtretungsauftrag schicken Sie dann bitte an Ihre Depotbank, die Vollmacht an uns. Auf dem Abschnitt für die Depotbank können Sie Gesellschaften angeben, deren Hauptversammlungen Sie selbst besuchen möchten; die Eintrittskarten für diese Versammlungen schickt die Depotbank dann direkt an Sie.
Was tue ich bei Namensaktien?
Bei sog. Namensaktien ist eine andere Vorgehensweise notwendig. Hier sind Sie mit Ihrem Namen im Aktionärsbuch der Gesellschaft eingetragen. Sie erhalten deshalb die Aufforderung zur Anforderung der Eintrittskarte nicht von der Bank, sondern direkt von der Gesellschaft. In diesen Fällen gehen Sie bitte wie oben unter a) oder b) beschrieben vor oder Sie erteilen uns direkt auf dem entsprechenden Formular die Vollmacht zur Stimmrechtsvertretung, siehe hierzu unser Musterbeispiel.
Kann ich Ihnen Weisungen erteilen?
Unser geplantes Abstimmungsverhalten auf der zu besuchenden Hauptversammlung veröffentlichen wir unter www.hv-info.de bei der entsprechenden Gesellschaft. Sofern Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie uns eine schriftliche Weisung auf dem Post-/Fax-Weg zukommen lassen. Bitte führen Sie darin auch auf, wie viele Stimmrechte Sie uns übertragen haben/werden. Sofern die Weisung nicht mit unserem geplanten Abstimmungsverhalten übereinstimmt, behalten wir uns im Einzelfall vor, die Stimmrechte und die Weisung an den Stimmgeber zurückzugeben und somit nicht zu vertreten. Bei Namensaktien können Sie Ihre Weisung direkt auf dem Vollmachtsformular abgeben.
Wie erfahre ich, ob Sie eine mich betreffende Versammlung besuchen?
Grundsätzlich gilt, dass wir nicht alle Hauptversammlungen eines Jahres besuchen können. Die Hauptversammlungen der DAX- und MDAX-Gesellschaften (die in Deutschland stattfinden) werden von uns immer besucht.
Hier erhalten Sie eine Aufstellung der anstehenden Hauptversammlungen, die von uns besucht werden. SdK-Mitglieder können dort zudem auch die Kontaktdaten des zuständigen SdK-Sprechers einsehen. |
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