Aktuelle Meldungen der SdK

11. August 2015

SdK vertritt Anleiheinhaber der Laurel GmbH

 

Die Laurel GmbH hat am 11. August  2015 die Inhaber der von der Gesellschaft emittierten Unternehmensanleihe (WKN: A1RE5T) zu einer Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber eingeladen. Die Gläubigerversammlung soll am 31. August in Aschheim bei München stattfinden. Die Anleihegläubiger sollen auf der Versammlung über eine Laufzeitverlängerung der Anleihe um drei Jahre, einer Aussetzung der Zinszahlung für die laufende Zinsperiode und einer Zinsreduktion für die kommenden drei Jahre abstimmen. Ferner soll ein gemeinsamer Vertreter der Anleiheinhaber gewählt werden. Aufgrund der aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. für die Anleiheinhaber zur Abstimmung stehenden einschneidenden Maßnahmen sollten alle betroffenen Anleiheinhaber an der Gläubigerversammlung teilnehmen. Die SdK selbst wird die Stimmrechte Ihrer Mitglieder auf der Gläubigerversammlung vertreten und bietet allen betroffene Gläubigern, die nicht selbst an der Versammlung teilnehmen können, an,  diese auf der Gläubigerversammlung ebenfalls zu vertreten. 

 

Geschäftsentwicklung bleibt hinter den Erwartungen zurück

 

Aus Sicht des Unternehmens sei eine Zustimmung der Gläubiger zu den einschneidenden Maßnahmen notwendig, da die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2014/15 hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist. So wurde in 2014/15 ein negatives operatives Ergebnis (EBITDA) in Höhe von – 2,0 Mio. Euro erzielt. Das Eigenkapital belief sich zum 30. April 2015 laut Unternehmensangaben auf -0,8 Mio. Euro. Ursächlich hierfür sei vor allem die „Russland-Krise“. Daher sei es  aus Sicht des Unternehmens nun notwendig, dass die Anleiheinhaber u.a. auf die am 16.11.2015 fällige Zinszahlung verzichten. Weitere Details zur Gläubigerversammlung wurden bisher nicht veröffentlicht. 


SdK: Keine Zustimmung ohne Kompensationsleistung

 

Aus Sicht der SdK ist es zunächst als sehr unglücklich zu bezeichnen, dass die Anleiheinhaber mit der kurzfristigen Einberufung einer Gläubigerversammlung vor bereits vollendete Tatsachen gestellt werden sollen. Wir gehen davon aus, dass die von den Anleihegläubigern geforderten Maßnahmen auf einem bereits erstellen Sanierungskonzept beruhen. Dabei scheinen die Interessen der Anleiheinhaber keinerlei Berücksichtigung gefunden zu haben. Denn während die Anleiheinhaber einer Laufzeitverlängerung und einem Zinsverzicht zustimmen sollen, ist in von Seiten der Gesellschaft bisher kein Wort über eine mögliche Kompensationsleistung zu Gunsten der Anleiheinhaber zu hören.

Aus Sicht der SdK ist eine Zustimmung zu den geforderten Beschlüssen ohne Details des Sanierungskonzeptes zu kennen und ohne eine entsprechende Kompensationsleistung nicht möglich. Denn eine Zustimmung ist nur dann ratsam, wenn sichergestellt werden kann, dass das Sanierungskonzept auch zu einer Sanierung der Gesellschaft führt, und es somit überwiegend wahrscheinlich ist, dass die Gesellschaft nach der Laufzeitverlängerung in 2020 in der Lage ist, die Anleihe zurückzuzahlen. Ferner müssen die Anleiheinhaber aus Sicht der SdK für den zu Diskussion stehenden Zinsverzicht eine Kompensationsleistung erhalten, zum Beispiel in Form eines Besserungsscheines oder in Form von Unternehmensanteilen.   

 

Interessensbündelung wichtig

 

Um die Interessen Anleiheinhaber im laufenden Sanierungsverfahren bestmöglich durchsetzen zu können, rät die SdK den Anleiheinhabern zur Interessensbündelung. Betroffene Anleiheinhaber können sich hierfür  unter http://www.sdk.org/laurel kostenlos registrieren. Die SdK wird alle betroffenen Anleiheinhaber über einen Newsletter über das weitere Vorgehen informieren und diese auch auf der Gläubigerversammlung vertreten.

Mitglieder der SdK können sich mit Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter Tel. 089 / 20208460 an die SdK wenden.

 

München, den 11. August 2015
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

 

Hinweis: Die SdK hält Anleihen Laurel GmbH!




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