SinnerSchrader AG

Betroffene Gesellschaft:
SinnerSchrader AG


Antragsgegnerin:
SinnerSchrader AG


Strukturmaßnahme:
Squeeze out


Tag der Hauptversammlung:
08.04.2022


Zuständiges Gericht:
LG Hamburg


Beginn des Verfahrens:
21.07.2022


Aktenzeichen:
403 HKO 90/22


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
16,43 Euro je Aktie


Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 03.11.2023 die Anträge auf Festsetzung einer höheren Barabfindung zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung können Rechtsmittel eingelegt werden. 


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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