Gameforge Berlin AG

Betroffene Gesellschaft:
Gameforge Berlin AG


Antragsgegnerin:
Gameforge AG


Strukturmaßnahme:
Squeeze out


Tag der Hauptversammlung:
05.06.2013


Zuständiges Gericht:
Kammergericht Berlin


Beginn des Verfahrens:
31.10.2013


Aktenzeichen:
2 W 20/15 SpruchG KG Berlin, ( Az. 102 O 84/13 vor dem LG Berlin)


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
27,26 Euro je Aktie


Gerichtlich festgelegter Abfindungsbetrag:
32,41 Euro je Aktie


Das LG Berlin hat am 24.2.2015 entschieden, die Spruchanträge zurückzuweisen. Das Kammergericht hat diese Entscheidung aufgehoben und die Barabfindung auf 32,41 Euro je Aktie festgesetzt. Die Antragsgegnerin hat die gerichtlichen Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz jeweils einschließlich der Vergütung und Auslagen des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre sowie die Kosten der Antragsteller, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, zu tragen; im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

 


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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