Warum Mitglied werden?


Das Serviceangebot der SdK

 


Minderheitsaktionären die Möglichkeit zu bieten, über einen Zusammenschluss mehr Stimmenpotential zu erreichen und dadurch mehr Einfluss auf Unternehmensentscheidungen nehmen zu können, das war der Gründungsgedanke der SdK, der das Haupttätigkeitsfeld des Vereins bis zum Jahrtausendwechsel geprägt hat.


Das Serviceangebot im Wechsel der Zeit


Das Leistungsspektrum der SdK hat sich im Laufe der Zeit deutlich verändert. Bis in die 80er Jahre konzentrierte sich die SdK auf die Stimmrechtsvertretung auf Hauptversammlungen. So schaffte man es, die Hauptversammlungen der deutschen börsennotierten Unternehmen weitgehend abzudecken. Damit waren die personellen und finanziellen Kapazitäten ausgeschöpft.

Ab Mitte der 80er bis in die 90er Jahren führte die SdK verstärkt Prozesse zur Klärung aktienrechtlicher Grundsatzfragen und leitete Spruchverfahren bei Abfindungs- und Umtauschvorgängen ein, um in Zweifelsfällen eine finanzielle Übervorteilung der Streubesitzaktionäre zu verhindern.

Mitte der 90er Jahre wurden die inneren Strukturen des Vereins ausgebaut. Die Mitglieder-, Stimmgeber- und Sprecherzahl vervielfachte sich, der Vorstand wurde verstärkt und die Anzahl der besuchten Hauptversammlungen erhöhte sich deutlich. Außerdem öffnete sich die SdK gegenüber den neuen Medien und schaffte so die Grundlage für das heute umfangreiche Leistungsangebot. Seit 2000 wurde dann das Serviceangebot der SdK stark ausgeweitet, wobei die Anlegerberatung und -schulung im Vordergrund steht. 


Stimmrechtsvertretung


Die SdK besucht derzeit für ihre Mitglieder und Stimmgeber über 500 Hauptversammlungen und zahlreiche Gläubigerversammlungen pro Jahr. Vertreten wird sie dort durch aktuell 50 ehrenamtliche Hauptversammlungssprecherinnen und -Sprecher. Sie sind das Rückgrat der SdK sowie zugleich das Verbindungsglied zu den Aktiengesellschaften. 

Die Sprecher rekrutieren sich aus den unterschiedlichsten Berufs- und Bevölkerungsgruppen und setzen sich u.a. zusammen aus Betriebs- und Volkswirten, Juristen, Kaufleuten, Unternehmensberatern, Analysten, Unternehmern und akademischen Nachwuchskräften. An zwei Wochenenden im Jahr (Frühjahr/Herbst) nehmen die Sprecher an internen Fortbildungsveranstaltungen teil. Darüber hinaus steht den Sprechern über ein SdK-internes Intranet ein umfangreiches Informationsangebot zu aktien- und kapitalmarktrechtlichen Fragen sowie zu den betreuten Aktiengesellschaften zur Verfügung.

Die Stimmrechtsvertretung durch die SdK für die privaten Streubesitzaktionäre erfolgt unentgeltlich. Etwa zwei Wochen vor der anstehenden Hauptversammlung wird das geplante Abstimmungsverhalten der SdK frei zugänglich im Internet unter www.sdk.org veröffentlicht. Neben dem Votum erarbeitet der jeweilige Sprecher im Fall einer Ablehnung auch eine Begründung für diese Entscheidung.

Grundlage für das Abstimmungsverhalten sind unsere Abstimmungsrichtlinien, die von einem hierfür eingerichteten Komitee erarbeitet und fortentwickelt werden. Mitglieder dieses Komitees übernehmen auch die regelmäßige Qualitätskontrolle des von den SdK-Sprechern vorgeschlagenen Abstimmungsverhaltens.

Die SdK-Sprecher stehen den SdK-Mitgliedern außerdem unterjährig bei Fragen zu den besuchten Gesellschaften vor oder im Nachgang von Hauptversammlungen zur Beantwortung zur Verfügung. Und sollten Mitglieder einmal Fragen zu Gesellschaften haben, deren Hauptversammlungen wir nicht besuchen, dann versucht die SdK-Geschäftsstelle, entsprechende Antworten zu liefern.


Rechtliche Vertretung


Falls erforderlich, führt die SdK im Nachgang von Haupt- oder Gläubigerversammlungen auch rechtliche Auseinandersetzungen für ihre Mitglieder und betroffene Kapitalanleger. Beispielsweise wenn zu befürchten ist, dass den Aktionären bei Abfindungs- oder Umtauschangeboten kein fairer Preis angeboten wird oder wenn eine Gläubigergruppe im Rahmen eines Insolvenzplans übervorteilt wird. Das finanzielle Risiko dieser Klagen trägt allein die SdK, wohingegen meist alle betroffenen Investoren profitieren. Über von uns eingeleitete Spruchverfahren und Anfechtungsklagen berichten wir regelmäßig in unserer Finazzeitschrift AnlegerPlus, so dass die Mitglieder über den Stand der oft viele Jahre dauernden Verfahren sowie etwaig von ihnen selbst einzuleitende Schritte informiert sind. Zusätzlich haben Mitglieder auf unserer Internetseite www.sdk.org Zugriff auf die abschließenden Gerichtsbeschlüsse bzw. Urteile zu diesen Verfahren. 


Informationsangebot


Die SdK hält für ihre Mitglieder ein umfangreiches Informationsangebot bereit. Dieses erstreckt sich von Informationsveranstaltungen über ein breites Internetangebot hin zu diversen Printmedien.

Mitgliederversammlung


Einmal im Jahr findet die ordentliche SdK-Mitgliederversammlung statt. Neben den üblichen Regularien informiert der SdK-Vorstand dort über die Aktivitäten des abgelaufenen Kalenderjahres und die Projekte der Zukunft. SdK-Mitglieder haben dort die Möglichkeit, ihre Wünsche, Anregungen und Fragen direkt an die Verantwortlichen zu stellen und persönlich mit Vorstand und Hauptversammlungssprechern zu diskutieren.

Unternehmenspräsentationen 


Um es auch dem privaten Anleger zu ermöglichen, sich persönlich ein Bild von den börsennotierten Unternehmen zu machen, veranstaltet die SdK in Zusammenarbeit mit Banken und Sparkassen unterjährig in verschiedenen Städten Unternehmenspräsentationen. Dies ermöglicht es dem Privataktionär, ähnlich wie institutionelle Anleger direkt in Kontakt mit den Gesellschaften zu treten und fundierte Informationen für seine Anlageentscheidung zu erlangen.

Internetangebot


Neben der Homepage www.sdk.org betreibt die SdK auch die Website www.anlegerplus.de.

www.sdk.org
Auf unserer Homepage informieren wir ganz grundsätzlich über unseren Verein, aktuelle SdK-Mitteilungen und die von uns besuchten Hauptversammlungen. Darüber hinaus klären wir den Aktionär in einer eigenen Rubrik über seine Rechte auf und veröffentlichen unsere Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzesvorhaben. Neben zahlreichen statistischen Auswertungen halten wir für Mitglieder außerdem ein Online-Archiv der Finanzzeitschrift AnlegerPlus und unserer Mitteilungen (gruppiert nach Themengebieten) sowie Newsletter bereit. 

www.anlegerplus.de
Die Webseite versorgt unsere Nutzer mit aktuellen Nachrichten. Zahlreiche Download-Möglichkeiten sowie ein Community-Bereich runden die crossmediale
Positionierung von AnlegerPlus ab.

Newsletter 


Die SdK verfügt über diverse Online-Informationsmedien. Die SdK-Presseinfos können kostenlos bezogen werden.

Über unseren Presse-Verteiler informieren wir in unregelmäßigen Abständen über wichtige Mitteilungen der SdK zu aktuellen Anlässen. 
Die AnlegerPlus News erscheinen alle zwei Wochen und werden im PDF-Format verschickt. Das Magazin enthält kritische, fundierte Hintergrundinformationen rund um die Themen Geldanlage, Aktien und Anlegerschutz. Neben Anlagetipps und Kommentaren enthält der Newsletter Informationen über Neuemissionen, Unternehmensanalysen sowie Anlegerschutzinformationen und regelmäßige Warnungen vor Anlagebetrügern.

Über unseren Newsletter SdK-Exklusiv informieren wir unsere Mitglieder über aktuelle Chancen am Kapitalmarkt. Dabei soll nicht nur die Empfehlung eines einzelnen Wertpapieres im Fokus stehen. Neben umfangreichen Begründungen bezüglich unserer Kauf- und Verkaufsentscheidungen zu einzelnen Wertpapieren begleiten wir im Rahmen des SdK-Realdepots auch die von uns gekauften Wertpapiere anhand einer kontinuierlichen Berichterstattung. Die SdK kauft selbst stets auch die im Newsletter SdK-Exklusiv empfohlenen Wertpapiere auf eigene Rechnung für das SdK-Realdepot.    


Mitgliederzeitschrift


Unsere Zeitschrift «AnlegerPlus» und der dazugehörige Newsletter AnlegerPlusNews informiert über das Geschehen am Kapitalmarkt, liefert Hintergrundinformationen, Anlagestrategien sowie Anlagetipps zu diversen Anlageformen und börsennotierten Unternehmen. Darüber hinaus beinhaltet sie rechtliche Hinweise zur Stärkung der eigenen Anlegerrechte. In jeder Ausgabe stellen wir zudem unter der Rubrik Qualitätsaktie eine Gesellschaft vor, die aus unserer Sicht aufgrund der bisherigen Historie und den zukünftigen Aussichten für den langfristig orientierten Anleger zur Direktanlage geeignet ist und in aller Regel noch nicht im breiten öffentlichen Fokus steht.
Seit 2003 veröffentlichen wir die Sonderausgabe mit dem Titel «Schwarzbuch Börse». Hier werden Skandale, Pleiten und Problemfälle des vergangenen Börsenjahres exemplarisch hervorgehoben um dem Anleger den Blick für Gefahrenquellen am Kapitalmarkt zu schärfen.


Anlegerschulung/-beratung


Dass uns die Anlegerschulung und -Beratung sehr am Herzen liegt, haben wir bereits beschrieben. Die ökonomische Bildung und grundlegende Kenntnisse der Privatanleger über den Kapitalmarkt sind in Deutschland unzureichend. Unser Beitrag zur Schulung der Anleger in Kapitalmarktfragen ist einmal das oben beschriebene Informationsangebot; des weiteren versuchen wir, dem Anleger über unsere Medien Grundlagenkenntnisse zu vermitteln und darüber hinausgehende Zusammenhänge zu erläutern, begleitet von einem rechtlichen wie auch praktischen Beratungsangebot. Dieses Angebot decken wir einmal durch unsere Mitgliederzeitschrift ab. Darüber hinaus halten wir aber auch noch weitere Serviceleistungen vor:


Rechtsberatung


Geschäigten Kapitalanlegern bieten wir die Möglichkeit, sich zu ihren Fragen rund um Themen zum Aktien- und Kapitalmarktrecht oder zu Problemen mit ihrer Bank eine kostenlose telefonische Erstberatung durch einen Vertragsanwalt der SdK einzuholen.

In besonderen Fällen, in denen mehrere Anleger von einem größeren Schadensereignis betroffen sind (z.B. Lehman), richtet die SdK Sondernewsletter ein, für die sich die geschädigten Anleger kostenlos registrieren können. Über diese Verteiler informieren wir die Betroffenen danach über den Fortgang des Vorfalls, ihre Rechtsposition und mögliche einzuleitende Schritte.

Außerdem unterstützen wir Anleger bei der Anmeldung ihrer Ansprüche im Rahmen sogenannter Class Actions in den USA mit der Bereitstellung und dem korrekten Ausfüllen der benötigten Formblätter. Auch liefern wir Informationen zu den einzelnen Verfahren auf unserer Homepage. Obwohl es sich um amerikanische Verfahren handelt, können meist auch deutsche Geschädigte von darin vereinbarten Entschädigungszahlungen profitieren - sogar, wenn sie die Aktien an einer deutschen Börse gekauft haben.

Abgerundet wird unser Beratungsservice durch die Besprechung für Anleger relevanter aktien- und zivilrechtlicher Gerichtsurteile in unserer Mitgliederzeitschrift. 

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