MEDION AG

Betroffene Gesellschaft:
MEDION AG


Antragsgegnerin:
Lenovo Germany Holding GmbH


Strukturmaßnahme:
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag


Tag der Hauptversammlung:
14.12.2011


Zuständiges Gericht:
OLG Düsseldorf


Beginn des Verfahrens:
24.01.2012


Beendigung des Verfahrens:
08.05.2023


Aktenzeichen:
20 O 6/12 (auch 20 O 4/12)


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
13,00 Euro je Aktie


Ursprünglich festgelegte Ausgleichszahlung:
0,82 Euro je Aktie


Bei der MEDION AG besteht seit 2012 ein Unternehmensvertrag mit der Mehrheitsaktionärin Lenovo. Den außenstehenden Aktionären werden dabei € 13,00 als Abfindung und € 0,82 (brutto) als jährlich zu zahlender Ausgleich angeboten. Das LG Dortmund hat die Anträge in erster Instanz abgewiesen. Das OLG Düsseldorf hat in zweiter Instanz die Anträge der außenstehenden Aktionäre auf höhere Abfindung und höheren Ausgleich vollumfänglich abgewiesen. Das OLG Düsseldorf hat eine Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung nicht zugelassen.


Unterlagen zum Spruchverfahren

 

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