TIPP24 SE

Betroffene Gesellschaft:
TIPP24 SE


Antragsgegnerin:
TIPP24 SE


Strukturmaßnahme:
Sitzverlegung ins Ausland


Tag der Hauptversammlung:
28.06.2013


Zuständiges Gericht:
Landgericht Hamburg


Beginn des Verfahrens:
19.05.2014


Aktenzeichen:
noch nicht vergeben


Ursprünglich festgelegter Abfindungsbetrag:
43,34 Euro je Aktie


Abfindungsbetrag gilt laut Tagesordnung nur für Aktionäre, die auf der HV gegen den Verlegungsbeschluss Widerspruch zur Niederschrift erklärt haben. Das Barabfindungsangebot kann nur binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Sitzverlegung der Gesellschaft in das Unternehmensregister des Companies House erfolgt und die Eintragung in der London Gazette bekannt gemacht worden ist, angenommen werden. Ist ein Antrag auf Bestimmung der Abfindung durch das Gericht gestellt worden, so kann das Angebot binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem die Entscheidung des Gerichts im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist, angenommen werden.


Gerichtsunterlagen zum Spruchverfahren TIPP24 SE

 

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